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Eine Überschrift. Und eine Klarstellung: An der Stelle wäre EU-Nachhaltigkeitsregulierung – Sustainable Finance / ESG zu lang geraten. Daher die Verdichtung auf Nachhaltigkeit. Schließlich geht’s im Kern genau darum.
1. Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei unserer Versicherungsvermittlung:
Zukunftsträchtig aufgestellt sind wir. So gehört Nachhaltigkeit in der Beratung zu unserem Selbstverständnis & Leitbild. Und drückt sich gemäß unserem Markenversprechen – „Wir sind Versicherung.“ – jederzeit wie folgt aus: verantwortungsvolle Betreuung in Versicherungsfragen.
Bei der Auswahl individuell passender Versicherungs- & Vorsorgeprodukte berücksichtigen wir dabei die uns zur Verfügung gestellten vorvertraglichen Informationen. Stellen diese auf den Prüfstand. Und bieten grundsätzlich nur eine Kategorie von Versicherern an: Die mit erkennbarer Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in puncto Investitionsentscheidungen.
Damit aber nicht genug. Der konsequent individuellen Beratung verpflichtet, zeigen wir sowohl als auch auf. Also erkennbare Vorteile der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung. Und auch Nachteile. Denn nur so funktioniert die perfekte Vorwärtsverteidigung der Interessen unserer Kunden.
2. Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in unsere Vergütungspolitik:
Deutlich gesagt: Die Vergütung für die Vermittlung von Versicherungs- & Vorsorgeprodukte orientiert sich nicht an deren Nachhaltigkeitsrisiken. Dies bedeutet insbesondere: Die Vergütungshöhe des Produktes wird nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken der Anlage beeinflusst. Weder positiv noch negativ.
Stand dieses Nachhaltigkeitsreports: 11.11.2024